Ende 2013 haben wir Grundstuck I gekauft in Wallenborn. Vertrag ist unterschrieben Anfang 2014. In diese Zeit war Frau Steffes Ortsbürgermeister. Via Frau Steffers haben wir unserer Baugenehmigung bekommen. Mitten 2014 ist Herr Gunther Mehles Ortsbürgermeister geworden. Und jetzt fangen den Problemen an.
Juni 2014
Am 14.06.2014 habe ich ein schriftlicher Antrag nach Gemeinde geschickt mit das Versuch, um uns rechts anliegendes Grundstuck (Grundstuck 47) zu verpachten. Nach Monaten warten bekommen wir eine Ablehnung. Nicht lange danach hören wir via via das den Pachtvertrag nach eine Herr Heser gegangen ist und dass er diesen Pachtvertrag nur gefordert hat, um uns zu ärgern. Wir melden diese an der Gemeinde und diese tut nichts damit.
2015
In 2015 wurde den Endschicht von der Straße gemacht. Bevor diese Endschicht hatten wir, sowie mit Frau Steffes besprochen, Randsteinen auf 20cm von der Straße geplatzt. Hinten diesen Randsteinen sollten wir unsere Einfriedigung platzen. Während das Platzen von diesen Randsteinen hören wir den Bewohner von nr. 17 gegen jemanden sagen, dass wir den Steinen doch entfernen müssen. Wir hatten all bemerkt das in Wallenborn wohl über uns geredet wurden aber nicht mit uns geredet wurde.
Nicht lange danach bekommen wir ein Brief von den Gemeinde Wallenborn das wir den Randsteinen entfernen müssen, weil diese auf Gemeinde Grund stehen. Hier hören wir zum ersten Mal von den Grünstreifen. Bevor Ankauf von Grundstuck I sind wir oft beim Makler von das Grundstuck gewesen, wir sind beim Verkäufer gewesen, wir sind beim Frau Steffes gewesen, beim Bauamt Daun und beim Katasteramt Daun. Und niemand, niemand hat gesprochen über einen Grünstreifen. Auch auf den Zeichnungen, welche wir von Bauamt, Kataster und Makler bekommen haben ist kein Grünstreifen zu entdecken. Alle obengenannten Personen/Instanzen haben erklärt das unseres Grundstuck bis zum Straßenrand läuft. Jetzt folgt eine Periode mit Briefen von Anwälten.
November 2015
Am 20.11.2015 folgt, auf unseren Versuch und initiative ein Gespräch bei einem Schiedsmann. Hier ist vereinbart das wir den Randsteinen entfernen sollten, nur aus Kulanz. Auch ist uns zugesagt durch Mehles das wir alle Zufahrten bekommen sollte, welche wir wünschten. Ebenfalls wurde zugesagt das beim Anfang von den Wirtschaftsweg ein Schild geplatzt wurde. Wir haben Mehles auch erzählt von unseren Nachbarn. Mehles konnte es sich nicht vorstellen, unsere Nachbarn sind nette hart arbeitende Leute. Laut Mehles waren wir genau wie Geisterfahrers, dabei sind nicht den anderen, sondern wir die Personen, die an der falschen Seite fahren. Auch hatte er seine Mund voll mit gleichem Bruder, gleiche kappen. Da ist in unseren Fall nichts von zu bemerken.
2016
Im Frühjahr 2016 haben wir, sowie abgesprochen, den Randsteinen entfernt, nur aus Kulanz. Am 16.08.2016 war da eine Besprechung bei uns am Ort (mit Mehles, Becker (Ratsmitglied), Korz und wir) um über u.a. den Zufahrten zu reden. In November 2015 hatte Mehles beim Schiedsmann noch erklärt das wir alle Zufahrten bekommen konnte, welche wir wünschten. Und jetzt hören wir das unsere gewünschte zufahrt nur 4,5 Meter breit sein darf. Dieses war nicht abgesprochen beim Schiedsmann. Auch ist vereinbart das wir Felsen platzen dürfen. Daneben wurde nochmals zugesagt das Schilden geplatzt worden beim Anfang von den Wirtschaftsweg.
2018
In 2018 kaufen wir den für uns links liegendes Grundstuck (= Grundstuk II).
Am 03.12.2018 haben wir wieder ein Termin bei uns vor Ort. Anwesend war Mehles, Zimmer und wir. Besprochen und vereinbart sind Felsen auf Grundstuck II genauso wie als auf Grundstuck I. Auch vereinbart worden ist das wir den Zugang nach Grundstuck 47 abschließen dürfen mit pflanzen. Wann diese zu hoch wurden, können diese zurück geschnitten worden. Hinter den Felsen auf Grundstuck I dürfen wir ein Eisenzaun platzen. Am Ende dieses Gespräch haben wir nochmals den Felsen besprochen, diese waren kein Problem.
Februar 2018
Februar 2019. Wir platzen den Felsen auf Grundstuck II genau sowie besprochen am 03.12.2018 und genauso wie auf Grundstuck I. Anderthalb Woche später bekommen wir ein E-Mail von Mehles das wir den Felsen entfernen müssen. Wir haben ein E-Mail zurück geschickt mit das diese Felsen abgesprochen sind am 03.12.2018. Danach hörten wir für 6 Wochen nichts, um danach ein Drohbrief von Gemeinde Daun zu bekommen. Hierin wurde gedroht, dass wann wir den Steinen und Zaun nicht in 2 Wochen entfernt wurde wir Problemen bekommen sollte.
Marz 2019
Am 03.04.2019 bin ich mit dem Brief von Daun nach Mehles gegangen und habe ihm erklärt das den Zaun auf eigenen Grund steht und das den Felsen abgesprochen sind am 03.12.2018 bei uns zu hause. Von den Steinen konnte er nichts mehr erinnern. Über den Steinen auf Grundstuck I erzählte Mehles das diese kein Problem waren, angesehen diese nicht neben ein Fahrweg liegen. Wir sprachen ab das er nochmals vorbeikommen sollte, um die Sache nochmals anzusehen.
April 2019
Dieses passiert am 09.04.2019. Anwesend war Mehles, Becker und wir. Wieder wurde den Felsen auf Grundstuck I genannt. Diese konnten liegen bleiben, war abgesprochen und liegen nicht neben einen Fahrweg. Den Zaun und Grenzsteinen wurden angeguckt und stehen laut Becker für 99% richtig. So den Zaun brauchte nicht entfernt zu worden. Nur den Absprachen über den Felsen konnte Mehles sich nicht erinnern. Er konnte selbst nicht erinnern, wer beim Gespräch anwesend war. Auch den Vereinbarungen über den Zaun auf Grundstuck I und die Anschließung von dem Zugang zu Grundstuck 47 konnte er sich nicht erinnern. Wir bekommen wieder ein deutsche Sprache nach unserem Kopf: den Wunsch ist den Vater des Gedächtnisses. Mit anderen Worten, wir erfinden diese Sachen.
Ein Woche später bekommen wir ein Brief von Herr R. Schmitz von Gemeinde Daun das er mit uns den Sache nochmals ansehen wollte. Dieses passiert am 18.04.2019. Anwesend waren Herr Schmitz von Gemeinde Daun, Frau Bungard von Gemeinde Daun, Herr Becker im Namen von Ortsgemeinde Wallenborn, Herr Leif Anwalt von uns. In dieses Gespräch wurde festgestellt das obwohl den Zaun 10 bis 15 cm über den Grenze steht diese nicht entfernt wurden muss. Dieses ist fremd angesehen Herr Schmitz selber gesagt hatte das den Grenzsteine ein Toleranz haben von 20 cm. Davon ausgehende steht meiner Erachtens den Zaun genau auf eigenes Grund. Abgesprochen ist das wir den Felsen entfernen (nur aus Kulanz, nicht weil wir damit einverstanden waren) und das wir Gemeinde Wallenborn ein versuch machen um dann Pflanzen statt den Steinen zu setzen.
Mai 2019
Am 02.05.2019 schreiben wir ein Brief nach der Gemeinde mit dem Versuch, um alle gemachten Vereinbarungen schriftlich zu bestätigen. Diese mit der bitte zu tun bevor den Kommunalwahlen. Vor Wochen hören wir nichts. Am Freitag, 12.07.2019 sind wir bei Herr Schüller (Verbandsgemeinde Daun) gewesen welche auf den gleichen Tag ein E-Mail von Mehles bekommen hat, das den Grünstreifen, bevor Grundstuck I und II nicht verkauft und nicht verpachtet wurde. Auch müssen den Steinen auf Grundstuck I weggeholt worden. Den Zufahrten sind gemacht sowie besprochen.
Wir erzählen Herr Schüller von den gemachte Vereinbarungen über diese steinen am 16.08.2016, 03.12.2018, 03.04.2019, 09.04.2019 und 18.04.2019. Es kann doch nicht so sein das diese steinen bis 01.05.2019 kein Problem sind und ab 02.05.2019 wann wir den gemachten Vereinbarungen auf Papier haben wollen, plötzlich wohl ein Problem sind. Und das wann man absprachen macht, sicher mit ein Ortsbürgermeister, diese auch gehalten worden.
August 2019
Am 14 August 2019 kommt Herr Haas vorbei diese ist von Gemeinde Daun Abteilung Verkehrssicherheit. Er sagt mir das den Steinen neben den Wirtschaftsweg kein Problem sind, nur den 4 steinen beim Zufahrt Anhänger sieht er als eine mögliche Gefahr weil diese in der Kurve liegen. Ich erkläre Ihm von den gemachte Vereinbarungen, sage das es ansehnlich scheinheilig ist das Mehles sich jetzt aufregt über der Sicherheit. Dabei verweise ich nach den steinkäfigen beim Nachbarn und der Steinen beim Brubbel. Und so sind da noch viele verschiedene stellen in Wallenborn die genauso und auch gefährlicher sind dann den Steinen bei uns auf der Zufahrt.
Am 28.08.2019 findet ein Gespräch im Rathaus Daun statt. Hierin sollte alle gemachte absprachen besprochen worden und schriftlich gemacht worden. Dieses ist nicht passiert, da wurde nur diskutiert über den Felsen auf Grundstuck I. Mehles lugte das er am durch uns genannte Datums nicht gesprochen ist über den Felsen auf Grundstuck I. Er erfand Sachen welche nicht gesagt sind. Es war alle gelogen. Da sollte ein offenes Gespräch stattfinden. Was wirklich passierte war, das es ein Tribunal war. Da wurde nicht zugehört was wir erzählten, da wurde nur gedroht.
Am 14.08.2020 habe ich eine Klage beim Amtsgericht Daun eingereicht. Hierüber lesen Sie in einen nächsten Blog: Rechtsstreit 1.