
Wie bereits in einem früheren Blogartikel geschrieben, befinden wir uns seit dem 14.08.2020 in einem Rechtsstreit gegen Ortsbürgermeister Mehles. Wir haben die Nase voll davon, belogen zu werden. Anstatt “gemeinsam” nach anderen Lösungen zu suchen, lügt der gesamte Gemeinderat über die getroffenen Vereinbarungen. Ich sage zynisch “gemeinsam”, denn seit allen Jahren das wir hier Wohnen, wird über uns geredet, aber nicht mit uns. Ein paar von Mehles Lügen hintereinander:
Lüge 1:
Bevor ich die Klage beim Gericht in Daun einreichte, forderte ich unsere Akte bei verschiedenen Behörden und Personen an. Ich wollte wissen, was diese Behörden/Personen über uns hatten. Nun bezweifle ich sehr, dass ich überhaupt alle Akten völlig bekommen habe, aber das nur nebenbei. So auch bei Mehles. Da ich alle diese Anfragen per E-Mail gestellt habe, habe ich auch Antworten per E-Mail erhalten. So auch von Mehles. Er und die Gemeinde Wallenborn hätten keine Akte über uns, teilte mir Mehles per E-Mail mit. So war es seltsam, dass Mehles bei einem ” Meeting” am 28.08.2019 einen sehr dicken Aktenordner mitbrachte, der offensichtlich keine alten Zeitungen enthielt, sondern den gesamten Schriftverkehr zwischen Mehles und mir. Und wer weiß, was noch mehr. Wieso also keine Akte?
Lüge 2:
Ich habe Mehles auch (per E-Mail) um eine Kopie der Gemeinderatssitzungen gebeten, in denen wir diskutiert wurden. Was glauben Sie, war seine Antwort: Alle Berichte können in einer kostenlos verteilten Wochenzeitung (Mitteilungsblätchen) nachgelesen werden. Darin habe ich noch nie etwas über uns gelesen. Aber dann haben Sie auch einen geschlossenen Teil der Sitzung. Den Bericht darüber lesen Sie weder in dieser Zeitung noch irgendwo anders. Aber es muss nach der GemO Rlp ein Protokoll darüber geben. Laut Mehles gibt es aber keines. Es wurde also nie über uns in der Gemeinderatssitzung diskutiert, nicht über die getroffenen Vereinbarungen und nicht über die offiziell per Post verschickten Briefe. Da ich nie eine Antwort auf diese Briefe erhalten habe, scheint es zu stimmen. Ich werde einfach ignoriert. Aber dass nie über uns gesprochen wurde, ist nicht nur unplausibel, sondern auch eine Lüge.
Lüge 3:
Als nächstes Beispiel möchte ich die Ausfluchten nennen, die mir von Mehles erzählt wurden, als wir einen schriftlichen Antrag auf Kauf oder Pacht des umstrittenen Grünstreifens stellten. Dieser Grünstreifen verläuft zwischen unserem Grundstück und der geteerten Straße. Derselbe Grünstreifen, von dem das Katasteramt nichts weiß. Ebenso wenig wie alle anderen Parteien, bis unser Haus, unser Garten und unsere Zufahrten fertig sind. Der Kauf und die Verpachtung dieses Streifens wurde von Mehles und seinem Verein abgelehnt:
Ausflucht 1:
Das war vom Wasserwerk nicht erlaubt. Wir sind zu den Wasserwerken gegangen. Es stellte sich heraus, dass diese Behauptung der größte Schwachsinn war. Die meisten Gemeinden sind froh, wenn sie diese nutzlosen Grünflächen verkaufen können, denn sie müssen sie nicht mehr pflegen. Nun muss ich noch erwähnen, dass sich in diesem Grünstreifen ein Betonabflussrohr zugunsten der Landstraße befindet, die neben/vor unserem Grundstück liegt. Es gibt kein Haus, das daran angeschlossen ist oder sonst etwas. Und selbst als Abfluss für die Landstraße ist es schon deshalb ungeeignet, weil die Landstraße so gebaut ist, dass alles Wasser, das herunterkommt, längst durch die Seitenwände verschwunden ist, bevor es das Rohr erreicht. Außerdem wird das Rohr von der Gemeinde/Wasserwerk nicht gewartet, so dass tatsächlich kein Wasser in die Leitung gelangen kann. Aber das nur nebenbei.
Ausflucht 2:
Dann wurde uns gesagt, dass der Grünstreifen nicht verkauft/verpachtet werden könne, weil die Gemeinde jederzeit Zugang zu diesem Rohr haben wolle. Wenn dieser Grünstreifen verkauft werden sollte, würde im Kaufvertrag festgehalten, dass die Gemeinde/Wasserwerke bei Bedarf jederzeit Zugang erhalten würden. Und was in Anbetracht der obigen Ausführungen sollte mit diesem Rohr geschehen????
Ausflucht 3:
Dann wurde uns gesagt, dass der Grünstreifen nicht verkauft/verpachtet werden kann, weil dann andere Leute auch den Grünstreifen vor ihrem Haus kaufen wollen. Auf dem Grünstreifen vor unserem Haus gibt es nur Rasen, keinen Fußweg o.ä. Nirgendwo in ganz Wallenborn gibt es eine ähnliche Situation wie vor meinem Haus. Diese Antwort/ Ausflucht ist also Blödsinn, Unsinn und dumm, such dir was aus. Andererseits, sollte dies doch der Fall sein: NA, UND?
Klage eingereicht:
Im Jahr 2020 hatte ich also die Nase voll von den Lügen und schrieb eine Klage. Diesen habe ich am 14.08.2020 persönlich beim Amtsgericht Daun abgegeben. Meine Klage landete auf dem Schreibtisch von Herrn Richter Weis. In meiner Klage habe ich genau und korrekt angegeben, wie hoch der Streitwert sein soll, nämlich ca. 1.800 €. Bekomme ich eine Empfangsbestätigung mit einem Streitwert von 5.000 €. Das macht überhaupt keinen Sinn. Die Begründung lautete, dass “vielleicht” Schadensersatz gefordert würde, mit Betonung auf “vielleicht”. Das ist seltsam, denn im Gesetz steht eindeutig, dass nur das, was in der Klage gefordert wird, Teil des Kampfes ist (§308 ZPO). Daran muss sich jeder Richter halten. Die Folge dieses höheren (2,5-fach höheren) Streitwertes ist, dass auch die Gerichtskosten viel höher sind und etwaige Anwaltskosten um ein Vielfaches höher sind. Da ich zu diesem Zeitpunkt keine Gesetzesbücher hatte, habe ich es so belassen, wie es war. Aber es taugt nichts.
Selbst Führung
Ich habe beschlossen, diesen Prozess selbst durchzuführen. Warum? Nun, aus mehreren Gründen: 1. Es gibt niemanden, der mehr über diesen Fall weiß als ich. 2. Ein Anwalt kostet eine Menge Geld. 3. Die meisten Anwälte, mit denen ich je gesprochen habe (mit Ausnahme von 2), sind, wie soll ich es freundlich ausdrücken, pedantische – verächtliche – stigmatisierende Trottel. Wenn der Fall nicht gehässig ist, wird einem gesagt, man habe keine Chance. Deshalb habe ich beschlossen, den Fall selbst zu übernehmen.
Nachdem ich meine Klage eingereicht hatte, kaufte ich mir also mein erstes deutsches Rechtsbuch: Zöller ZPO. Dieses Buch habe ich von vorne bis hinten und wieder zurück gelesen.
Der Rechtsstreit fängt an:
Nachdem ich die Gebühren bezahlt hatte, wurde meine Klage an Mehles weitergeleitet, den ich im weiteren Verlauf meiner Geschichte als Beklagten bezeichnen werde. Diese Weiterleitung ist mit einer Notfrist verbunden. In dieser Frist hat der Beklagte 2 Wochen Zeit, um mitzuteilen, ob er gegen meine Klage Einspruch erheben wird. An diese Notfrist schließt sich unmittelbar eine weitere 2-Wochen-Frist an, um mitzuteilen, warum er mit meiner Klage nicht einverstanden ist. Sie können auch eine Verlängerung dieser Frist beantragen. Dies muss jedoch innerhalb dieser 14 Tage geschehen. Der von mir verfasste Klage ist umfassend, detailliert und präzise. Vielleicht ist er rechtlich nicht vollständig oder völlig korrekt. Aber das muss er nach deutschem Recht auch nicht sein: Jura Novit Curia. Das bedeutet: Das Gericht kennt das Recht. Es setzt voraus, dass die Parteien die Rechtsregeln und Gesetze nicht erklären müssen. Die Betonung liegt hier auf “vorausgesetzt”. Dieser 2. Frist ließ den beklagten und Co. verfallen.
Nach Ablauf dieser Frist haben sie einen Verlängerungsantrag gestellt. Wie viel Zeit braucht man, um eine Fristverlängerung zu beantragen, frage ich mich. Um eine Fristverlängerung zu beantragen, braucht man weder einen langen Brief noch schwierige Gesetze. Eine Zeile reicht aus. Daraufhin erhielten sie ein Schreiben von Weis, in dem stand, dass sie zu spät seien. Nach deutschem Recht müssten sie sich zunächst entschuldigen und glaubhaft machen, dass sie die Verspätung bei der Beantragung der Fristverlängerung nicht verschuldet haben (§ 296 ZPO), wenn sie fortfahren wollten. Dies geschah jedoch nicht, sondern es kam nur ein kurzes, vages und nichtssagendes Schreiben, in dem lediglich die Zurückweisung der Klage beantragt wurde. Allein im Antrag, die klage abzuweisen, liegt kein bestreiten des gegnerischen Tatsachenvortrags. (Laut Zöller 33. Auflage 2020: §138 Rn 4: MK/Fritsche Rn 25; aA Frankfurt MDR 69, 579).
Nach verschiedenen deutschen Gesetzen (§§ 300 und 307 ZPO) hätte Weis diesen Rechtsstreit nun beenden müssen. Dies hat er nicht getan. Da ich meine Klage umfangreich und detailliert verfasst hatte, muss der Beklagte nach deutschem Recht (§ 138 ZPO) auch umfangreich und detailliert darauf antworten. Dies hat er bis heute nicht getan.
Da er eine gerichtliche Frist verstreichen ließ, sollte er nach deutschem Recht (§296 ZPO) von der Weiterverfolgung ausgeschlossen werden. Dies ist nicht geschehen, das Verfahren wurde fortgesetzt, als ob nichts geschehen wäre. Das deutsche Sprichwort: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben”, trifft in diesem Fall nicht zu. Das Verstreichenlassen von gerichtlichen Fristen bleibt hier ungestraft.
Nach mehreren Briefen hin und her, hauptsächlich zwischen mir und Weis, folgte am 10.03.2022 die 1. mündliche Verhandlung. Der Beklagte hatte bis zur Verhandlung nichts vorgebracht, keine Gegenargumente, keine Widerlegung und keine Zeugen, nichts. Auch während der Verhandlung wurde nichts vorgetragen. Erst am Ende der Verhandlung tauchten plötzlich Zeugen auf, nicht wörtlich. Aber sie wurden vom Beklagten aus dem Nichts vorgetragen. Und wissen Sie was? Weis macht das mit. Unglaublich!
Nach §286 ZPO müssen alle meine Beweise als wahr angenommen werden. Nach §296 ZPO ist der Beklagte zu spät und darf nichts mehr vortragen. Nach §138 ZPO hat der Beklagte nicht ordnungsgemäß auf die Beschwerdeschrift geantwortet. Und nach den §§ 300 und 307 ZPO hätte Weis den Prozess beenden müssen. All diese Gesetze werden von Weis vorsätzlich ignoriert. Ein offensichtlich einfacher Fall wurde von diesem Richter Weis in einen komplizierten verwandelt.
Auch die Tatsache, dass dieser Fall seit fast 3 Jahren andauert, während der Durchschnitt für einen solchen Fall 4 bis 6 Monate beträgt, ist unverständlich – verwerflich und rätselhaft. Dieser ganze Fall riecht nach Voreingenommenheit – Parteilichkeit und Befangenheit. Es ist nämlich wissenschaftlich erwiesen, dass Richter ihre Arbeit vernachlässigen, wenn eine der Kriegsparteien der Staat oder ein Teil davon ist.
Im Mai 2023 wird es eine 2. mündliche Verhandlung geben. Es ist empörend, verwerflich und gottverdammt, wie in Daun und Umgebung mit deutschen Gesetzen und Regeln umgegangen wird. Diese werden eher als Richtlinien mit freier Auslegung verstanden. Jedenfalls herrscht in Wallenborn eine unglaubliche Gesetzlosigkeit, aber darüber werden Sie im nächsten Artikel lesen. Für diesen Artikel gilt: Fortsetzung folgt in Rechtsstreit 2.