Im Jahr 2018 stand das Grundstück neben unserem Haus zum Verkauf. Wir hatten immer gesagt, dass wir versuchen würden, eines der Nachbargrundstücke zu kaufen, wenn es zum Verkauf stünde. Nach angemessenen Verhandlungen wurde ein Preis vereinbart. Bevor wir zum Notar gingen, wurde uns gesagt, dass es eine weitere Erschliessungsrechnung von der Stadt Daun geben würde. Wir meldeten dies sofort dem Notar, da wir diese Rechnung nicht bezahlen wollten. Die Rechnung würde sich auf etwa 300 EUR belaufen. Beim Notar erklärte der Verkäufer, Herr Adams, dass er diese Rechnung bezahlen würde. Dies wurde auch im Kaufvertrag festgehalten.
Einen Monat später stellte sich heraus (wir hatten bereits das Kaufvertrag unterschrieben), dass die Gemeinde in einer Rechnung aus dem Jahr 2017 einen Fehler gemacht hatte, der nun in diese Rechnung korrigiert wurde, so dass sich die Rechnung nicht auf 300 Euro, sondern auf über 3600 Euro belief. Da das Grundstück noch nicht übertragen worden war, durften wir die Rechnungen nicht einsehen. Nachdem Herr Adams die erhöhte Rechnung erhalten hatte, erhielten wir bald darauf einen Brief von seinem Anwalt, Herrn Webers aus Trier. Ob wir diesen Betrag von über 3600 Euro auf das Konto von Herrn Adams überweisen wollten. Natürlich wollten wir das nicht. Im Kaufvertrag stand eindeutig, dass er diese Rechnung bezahlen würde, von einer Höhe dieser Rechnung war nicht die Rede im Kaufvertrag.
Wir selbst haben dann auch einen Anwalt beauftragt. Nach einigem Hin- und Herschreiben erhielten wir eine Klage von Herrn Adams, in der er nun diesen Fall beim Amtsgericht Daun einreichte. Die mündliche Verhandlung folgte in 2020. Zwei Wochen vor dieser Anhörung erhielten wir endlich Kopien aller Erschliessungsrechnungen. Diejenige aus dem Jahr 2017 wies deutlich erkennbare Fehler auf. Erstens war die Anzahl der m2 zu gering. Außerdem war die Addition verschiedener Beträge nicht korrekt. In Anbetracht der Tatsache, dass Herr Adams damals in einem Baustoffhandel im Verkauf tätig war, ist es höchst unwahrscheinlich und nicht glaubhaft, dass er die Fehler nicht gesehen hat. Als ich in der Anhörung darauf hinwies, bestritt er vehement, die Fehler gesehen zu haben. Selbst sein Anwalt argumentierte, dass die Fehler nur für Buchhalter und Rechnungsprüfer sichtbar waren. Der Richterin zeigte sich auch voreingenommen, als sie den Standpunkt vertrat, dass ein Vergleich die beste Option sei. Es gelang ihr sogar, dies so überzeugend darzulegen, dass sogar mein Anwalt darauf hereinfiel.
Nach der Anhörung schlug mein Anwalt eine andere Möglichkeit vor, nämlich Widerspruch bei der Gemeinde einzulegen. Dies wurde dann zu einer Bedingung für den Vergleich. Herr Adams würde bei der Gemeinde Einspruch einlegen, und wir würden ihm die Hälfte der Rechnung abzüglich der 300 Euro zahlen. Diese 300 Euro würde er sowieso zahlen. Wir haben auch eine hohe Rechnung von unserem Anwalt erhalten, alles in allem fast 3.600 Euro.
Zu dieser Zeit habe ich mich nicht viel mit deutschen Gesetzen beschäftigt. Das änderte sich einige Monate später. Einige Monate nach Unterzeichnung der Vergleichsvereinbarung erkundigte ich mich bei Adams’ Anwalt nach dem Stand des Widerspruchs. Als Antwort erhielt ich eine E-Mail, in der Herr Webers mir mitteilte, dass es keinen Sinn habe, Einspruch gegen den Gemeinde zu erheben. Und er gab zu, dass die Fehler in der Rechnung von 2017 sehr leicht zu erkennen waren. Zu diesem Zeitpunkt dämmerte mir die Bedeutung nicht.
Dies geschah im Herbst 2022, als ich diese Akte löschen wollte. Inzwischen war ich mit verschiedenen deutschen Gesetzen ziemlich vertraut. Als ich also die E-Mail von Herrn Webers erneut las, fiel der Groschen. Während der Sitzung im Jahr 2020 hatte Herr Adams hartnäckig gelogen. Er wusste zwar von den Fehlern in der Rechnung, hatte sie aber einfach verschwiegen, in der Hoffnung, dass die Gemeinde sie nicht entdecken würde. Er hatte bereits 2017 geplant, das Grundstück zu verkaufen. Er hoffte also, dass er das Grundstück bereits verkauft hätte, wenn die Gemeinde es entdeckt hätte. Täuschung!
Ich habe daraufhin sofort ein Schreiben an das Gericht gesandt, in dem ich es aufforderte, den Vergleich aufzuheben. Daraufhin fand 2023 eine zweite Anhörung statt. Und wieder bestritt Herr Adams hartnäckig, von den Fehlern gewusst zu haben. Wir hatten nun einen anderen Richterin, der alle meine Fakten ignorierte und Herrn Adams aufgrund seiner “blauen Augen” glaubte (keine Ahnung, ob er tatsächlich blaue Augen hat, ist nur ein Spruch). Leider muss man für eine Berufung immer einen Anwalt beauftragen. Da ich aber anderer Meinung bin, habe ich nach einer anderen Möglichkeit gesucht, diese Ungerechtigkeit zur Sprache zu bringen. Nach deutschem Recht könnte ich das auch mit einer Fachaufsichtsbeschwerde bei einer höheren Instanz tun. Dafür benötige ich keinen Anwalt. Da dieser Fall vor dem Amtsgericht Daun gelaufen war, ist die nächsthöhere Instanz das Landgericht Trier. Beide Behörden versagen, aber das nur nebenbei. Auf mein Schreiben erhielt ich eine Ablehnung aus Trier. Daraufhin schickte ich einen weiteren Brief nach Trier mit allen mir bekannten Gesetzen, um auf diese Ungerechtigkeit hinzuweisen. Ich warte immer noch auf eine Antwort.
Es ist unglaublich, wie es möglich ist, dass ein solcher Betrug ungestraft bleibt. Dass es auch deshalb egal ist, was man in den Kaufvertrag schreibt. Und dass ein Gericht dies alles billigt. Ein weiterer Beweis dafür, dass die Leute in Wallenborn und Daun nicht gut sind.