Der Unabhängigkeit eines Richter.

Leider habe ich in meinem Leben schon mehrere Richter erlebt. Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden. Bedauerlich ist auch, dass ich bei fast jedem Richter das Gefühl hatte, dass er nicht unparteiisch war. Bei den meisten Gerichtsverfahren ging es um die Klage einer Privatperson gegen eine staatliche Behörde, z. B. das Finanzamt oder eine Gemeindeverwaltung. Ich bekomme dieses Gefühl nicht, weil manchmal gegen mich entschieden wurde, sondern eher, weil die von mir angeführten Gesetze nicht geprüft, sondern völlig ignoriert wurden.

Die Idee eines unabhängigen Richters ist wertvoll für eine demokratische Gesellschaft. Schließlich können unabhängige Richter die Bürger besser vor der Regierung/Behörden schützen als Richter, die um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen, wenn sie diese Regierung/Behörden rügen. Dabei wird davon ausgegangen, dass Richter von Natur aus unparteiisch und objektiv sind, eine Annahme, die jedoch regelmäßig durch die Fakten widerlegt wird. Diese Unabhängigkeit hat erwiesenermaßen eine Schattenseite: die Unmöglichkeit/Schwierigkeit, Richter zur Rechenschaft zu ziehen, selbst wenn sie ihren Eid und das Gesetz missachten.

Die richterliche Unabhängigkeit ist nur dann legitimiert, wenn sich der Richter an Eid und Gesetz hält. Die derzeitige Justizkultur beansprucht die Unabhängigkeit, lehnt aber die damit verbundenen Bedingungen ab. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass andere Gewalten, wie die Legislative und die Staatsanwaltschaften, ihre Macht bewusst auf den eifrigen Richter verlagern. Da Richter immer das letzte Wort haben, ist die richterliche Auslegungsmacht unbegrenzt und steht Machtmissbrauch vor der Tür.

Dies schafft Probleme für die Gewaltenteilung und die Demokratie. Nicht nur ist der Rechtsschutz zum Machtschutz verkommen, sondern die Justiz hat, indem sie auf dem Stuhl der Politik Platz genommen hat, die Macht der demokratisch gewählten Versammlung eingeschränkt. Beschwerden über diese Machtübernahme werden arrogant abgetan, und der Verteidiger des Rechtsstaates ist der gebissene Hund. Die Rhetorik der Machthaber (Richter, Staatsanwälte) kehrt die Tatsachen immer wieder um.

Von den Vereinten Nationen bis zu den nationalen Gerichten sind nach und nach alle Institutionen, die einst dazu gedacht waren, die Macht zu zügeln und die Menschen vor der Machtausübung zu schützen, pervertiert worden.  Bemerkenswert ist dabei, dass sich diese undemokratischen Interpretationen der Macht kaum gegenseitig ausgleichen, sondern eher verstärken. Richter werden nicht gemaßregelt, wenn sie sich nicht an Eide und Gesetze halten. Dadurch werden die Bürger zu vogelfreien Bürgern. Deshalb ist es gut, dass es Korrektursysteme gibt, die nicht unter der Kontrolle der zentralen demokratischen Macht stehen, wie zum Beispiel die Staatsanwaltschaft.

Schließlich ist Recht keine Mathematik, und die Chancen auf ein anderes Urteil bei einem anderen Richter stehen auf Leben und Tod. Das Besorgniserregende ist, dass Richter unter dem Banner der unabhängigen Justiz und der Menschenrechte (alle sind dafür!) willkürlich Entscheidungen treffen, die weit über die Auslegung des Gesetzes hinausgehen. Verschiedene internationale Untersuchungen haben gezeigt, dass Richter dazu neigen, ihre Pflichten im Dienste des Staates zu vernachlässigen. Die Achtung des Gesetzes wird von diesen Richtern eher selektiv und nur der Form halber behandelt.

Ein Richter muss sich an das Gesetz halten, auch wenn die Qualität des Gesetzes schlecht ist. Gesetzen und Regelungen müssen daher sofort, eindeutig und klar aus dem Gesetzestext erkennbar sein und dürfen nicht erst durch ausdehnende (systematische, teleologische, ggf. überraschende) Auslegung gefunden werden (BVerfGE 4, 37). Die Verfassung gibt dem Richter nicht die Befugnis, mehr zu tun, als das Gesetz anzuwenden. Wir erwarten von den Richtern, dass sie konkrete Fälle anhand des Gesetzes prüfen und auf der Grundlage desselben Gesetzes entscheiden.

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